Pflegeberatungseinsätze nach § 37.3 SGB XI geben Sicherheit im Umgang mit Pflegegeld, Leistungen und der passenden Versorgung – verständlich erklärt, ohne Fachjargon.

Pflichtberatung bei Pflegegeldbezug
Wer Pflegegeld bezieht, ist nach § 37.3 SGB XI verpflichtet, regelmäßig einen Beratungsbesuch nachzuweisen. Wir führen diese Beratungseinsätze bei Ihnen zuhause durch und bestätigen sie gegenüber der Pflegekasse.
Beratung, die weiterhilft
Über die Pflichtberatung hinaus beantworten wir Fragen rund um Pflegegrad, mögliche Leistungen und die sinnvolle Kombination von Grundpflege, Betreuung, Haushaltshilfe und Verhinderungspflege für Ihre konkrete Situation.
- Beratungseinsätze nach § 37.3 SGB XI, dokumentiert für die Pflegekasse
- Einschätzung, welche Leistungen zur Situation passen
- Unterstützung bei der Organisation der ärztlichen Verordnung
Gut zu wissen
Auch ohne Pflegegeldbezug können Sie eine Beratung bei uns anfragen, wenn Sie sich unsicher sind, welche Unterstützung für sich oder Angehörige infrage kommt.
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