Verhinderungs- und Ersatzpflege nach § 39 SGB XI springt ein, wenn pflegende Angehörige verhindert sind oder eine Pause brauchen – damit die Versorgung zuhause lückenlos weiterläuft.

Wann Verhinderungspflege greift
Ob Urlaub, Krankheit oder einfach eine dringend nötige Auszeit: Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt, übernehmen wir die Versorgung – stundenweise oder über mehrere Tage, abgestimmt auf die Situation.
- Kurzfristige Vertretung bei Verhinderung der Pflegeperson
- Stundenweise Entlastung im Alltag
- Mehrtägige Ersatzpflege, etwa im Urlaub
Nahtloser Übergang
Damit sich für die pflegebedürftige Person möglichst wenig ändert, stimmen wir uns eng mit der Hauptpflegeperson ab und führen gewohnte Abläufe aus Grundpflege, Behandlungspflege und Haushalt fort.
Gut zu wissen
Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI kann die Pflegekasse anteilig übernehmen, wenn ein Pflegegrad besteht und die Vorpflegezeit erfüllt ist. Wir erklären Ihnen gerne, was in Ihrem Fall gilt – siehe auch unsere Pflegeberatung.
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